Zulassung und Versicherung

 

Unserer Wohnmobile sind in Litauen zu gelassen und haben einen gültigen litauischenTÜV (Technikines apziuros pasas). Die Fahrzeuge sind innerhalb der EU mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Aus versicherungstechnischen Gründen, sind unsere Fahrzeuge nicht mit einer Kasko - Versicherung versichert. Der Reisende haftet bei einem selbst verursachten Schaden am Fahrzeug oder der gesamten Einrichtung mit seiner hinterlassenen Kaution. Sollte der Reisende einen Schaden an Dritte oder deren Eigentum verursacht haben, muss er selber dafür aufkommen. Hierfür empfehlen wir eine private Haftpflichtversicherung die auch für Schäden im Ausland speziell der EU Gültigkeit besitzt. Wir empfehlen eine Mitgliedschaft im ADAC- Deutschland oder anderen Automobilclubs. Beides sind aber keine Pflichtbedingungen für eine Erlaubnis unserer Wohnmobile zu führen. Sollte sich der Reisende oder einer der während der Reise im Wohnmobil mitfahrenden Gäste, einen gesundheitlichen Schaden zugefügt haben, übernehmen wir keinerlei Haftung.

 

Bedingungen für den Fahrzeugführer

 

Der Fahrzeugführer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B und eines Ausweises sein, darf nicht jünger als 21 Jahre sein und muss mindestens 3 Jahre Fahrpraxis haben. Er muss laut Führerschein die Befähigung besitzen ein Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht bis 3,5t führen zu dürfen.

 

Übergabe der Fahrzeuge

 

Die Adresse vom Standort bekommen sie schriftlich, nachdem sie die Vorkasse in Höhe eines Tagessatzes pro Reisewoche beglichen haben. Unsere Fahrzeuge werden mit vollem Tank an den Reisenden übergeben. Nach Ablauf der Reisezeit müssen die Fahrzeuge wieder am Übergabeort mit vollem Tank abgegeben werden. Im Falle, dass der Tank nicht voll ist, zahlt der Reisende pro fehlenden Liter Kraftstoff den doppelten Tagespreis.
Wenn wir aus technischen Gründen dem Reisenden zum vereinbarten Termin keines unserer Wohnmobile zur Verfügung stellen können, versuchen wir ein anderes Wohnmobil mit ähnlicher Qualität bereit zu stellen. Sollten wir es nicht schaffen, ihnen ein ähnliches Fahrzeug bereitstellen zu können, bekommen sie die Anzahlung zurückerstattet.
Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll zur Feststellung des äußeren und inneren Zustandes, sowie der Zustand des Inventars erstellt.

 

Schadensregulierung

 

Unsere Fahrzeuge sind in Litauen zugelassen und in einem guten technischen Zustand. Jedes Wohnmobil hat einen gültigen litauischen TÜV und werden jährlich vor der Reisezeit in einer Werkstatt auf technische Mängel in den Bereichen Fahrwerk, Lenkung und Bremsen überprüft.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass während der Reise ein Schaden am Fahrzeug entstehen kann.

Bei einem entstandenen Schaden egal aus welchen Gründen, muss der Reisende nach Absprache mit dem Fahrzeughalter den Schaden beseitigen lassen. Eine diesbezügliche aktuelle Mobilnummer bekommen sie bei der Übergabe. Bei kleineren Schäden bis 350,-€ benötigt der Reisende keine Reparaturbestätigung durch den Fahrzeughalter. Bitte versuchen sie eine Reparaturrechnung zu bekommen und heben sie sich diese gut auf. Hierbei muss deutlich zu erkennen sein was repariert wurde, (die Sprache ist dabei kein Hindernis) und wie hoch der Preis und in welcher Währung war. Wenn kein Eigenverschulden vorliegt, wird diese bei der Abgabe des Fahrzeuges zurückerstattet. Da der Aufbau von Werkstätten, für die Reparatur an Wohnmobilen (meist an dem Campingaufbau und dem Inventar) zu wünschen lässt, kann es vorkommen, dass sie keine Rechnungen erhalten. Hier wäre es sinnvoll, ein Foto mit dem Handy vom Ort  zu machen. Ist aber keine Pflicht.

Für die Suche nach einer Reparaturmöglichkeit, benutzen sie bitte das Internet, oder erkundigen sie sich an den Campingplätzen. Hier sind sicherlich durch Erfahrung, nützliche Infos zu bekommen.


Wenn es zu einem Ausfall des Wohnmobiles durch einen Unfall oder anderen Umständen während der gebuchten Reise kommen sollte und eine Weiterreise nicht möglich ist, ist der Reisende verpflichtet das Wohnmobil an seinem Übergabeort bringen zu lassen. Die Kosten dafür trägt erst einmal der Reisende, da es in der Regel erst später zu einer Klärung der Schuldfrage kommt. Sollte ein Dritter als Unfallverursacher schuldig gesprochen werden, haftet dieser für die Überführungskosten. Diese Kosten werden dann nach Erhalt vom Fahrzeughalter an den Reisenden nachträglich erstattet und überwiesen.

 

Verhalten bei einem Verkehrsunfall oder Diebstahl


Bei einem Verkehrsunfall oder Diebstahl des Fahrzeuges, ist in jedem Fall die Polizei und der Fahrzeughalter zu informieren. Die diesbezügliche aktuelle Telefonnummer bekommen sie bei der Übergabe.
Bei einem Unfall, auch nur mit geringster Sachbeschädigung, ist in jedem Fall die Polizei zu informieren. Sollten sie diese Anweisung ignorieren, wird es als Unfall mit Fahrerflucht ausgelegt und kann unter Umständen sehr teuer werden. Das Polizeiprotokoll geben sie dann bitte bei der Abgabe beim Fahrzeughalter ab.
Wir sind nicht verpflichtet im Falle eines Unfalls egal ob durch Selbstverschulden oder Verschulden Dritter, sowie bei einem Diebstahl des Fahrzeuges, sie an den Übergabeort zurück zu holen. Hierfür empfehlen wir diesbezüglich eine Versicherung zum Beispiel beim ADAC abzuschließen.

 

Kaution


Es wird von uns für jedes Wohnmobil eine Kaution erhoben. Diese ist vor Antritt der Fahrt zu entrichten. Die Rückzahlung erfolgt bei mängelfreier Rückgabe sofort Vorort. Wir weisen darauf hin, dass bei einer unsachgemäßen Behandlung oder einem Verstoß der Betriebsanleitung, je Verstoß, ein Teil der Kaution zur Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges und des Inventars, einbehalten wird.

 

Zusätzlich


In den Fahrzeugen ist das Rauchen und Halten von Tieren strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Summe von 300,- € von der Kaution abgezogen.
Aus hygienischen Gründen, ist ein Bettbezug Pflicht.
Der Reisende verpflichtet sich, die zugelassene Personenzahl der für das jeweilige Wohnmobil zu gelassenen Sitz und Schlafplätze nicht zu überschreiten.
Bitte halten sie sich nur innerhalb der EU auf. Unsere Fahrzeuge sind nur für dieses Gebiet Haftpflichtversichert.
Das Fahren in Gebieten mit Naturkatastrophen oder Unwetterwarnungen innerhalb der EU, ist verboten. Aktuelle Informationen hierzu, erhalten sie bei der Übergabe.
Die meisten Krankenversicherungen in Deutschland haben ein Abkommen mit Litauen, Lettland und Estland. Sie brauchen dann nur noch eine Versichertenkarte wenn sie einen Arzt aufsuchen müssen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise diesbezüglich bei ihrer Krankenkasse. Dieser Hinweis ist speziell für Reisende die nicht in Deutschland krankenversichert sind.
Es kommt nur zu einer Buchung wenn der Reisende über unser Buchungsformular oder durch einen E-Mail bestätigt, diese AÜB,s gelesen und akzeptiert zu haben.
Bei einer Buchung zahlen Sie bitte einen Tagessatz pro gebuchter Woche im Voraus. Diese wird bei der Übergabe mit verrechnet. Kommt es zu einer Stornierung, behalten wir die im Voraus gezahlte Summe zur Deckung der Betriebskosten ein.
Sie erhalten bei der Voranmeldung weitere Informationen für die Überweisung der Vorkasse.

Druckversion | Sitemap
© Wohnmobile im Baltikum